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   OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99   

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OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99 (https://dejure.org/1999,9606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1999 - 4 L 3515/99 (https://dejure.org/1999,9606)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1999 - 4 L 3515/99 (https://dejure.org/1999,9606)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 1. Dezember 1998 (BVerwG 5 C 17.97) habe die Schiedsstelle zur Bestimmung der Entgelte einen externen Vergleich anzustellen, d.h. sie habe die Entgelte verschiedener Einrichtungen für vergleichbare Leistungen nebeneinander zu stellen.

    Dabei sind für den Senat folgenden Erwägungen maßgeblich: Der für Zeiten vor dem Inkrafttreten der §§ 93 ff. BSHG n.F. ergangene Schiedsspruch ist Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97 -, BVerwGE 108, 47 = NDV-RD 1999, 34 = ZfF 1999, 135 = FEVS 49, 337 = NVwZ-RR 1999, 446).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97 - a.a.O.), wonach die gesetzliche Aufgabenstellung der Schiedsstelle dieser einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Entscheidungsspielraum, eine Einschätzungsprärogative belässt.

    Der Senat braucht im vorliegenden Verfahren für beide Zeitabschnitte nicht zu entscheiden, ob er sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.12.1998, a.a.O.) anschließt, wonach ein Pflegesatz allein schon dann als sparsam und wirtschaftlich angesehen werden kann, wenn er sich innerhalb der Bandbreite der mit vergleichbaren Einrichtungen vereinbarten Pflegesätze hält.

  • OVG Niedersachsen, 23.10.1996 - 4 L 3258/95

    Sozialhilfe; Gestaltungsspielraum der Schiedsstelle; Überprüfbarkeit; Einigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1999 - 4 L 3515/99
    Anders als in dem Fall, der dem Urteil des Senats vom 23. Oktober 1996 - 4 L 3258/95 -, auf das das Verwaltungsgericht seine Entscheidung stützt, zugrunde gelegen hat, betreibt die Klägerin ein Alten- und Pflegeheim, bei dem sich besondere Umstände auf die Entgeltgestaltung nicht auswirken.
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2008 - 4 LC 93/07

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 93 Abs. 2

    Soweit die Klägerin die Urteile des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) zur Begründung ihrer Auffassung anführt, dass die Schiedsstelle eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandards als Vorfrage für die Festsetzung der Vergütung habe, übersieht sie, dass diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die sich nach dem oben Gesagten gerade hinsichtlich dieser Fragen grundlegend geändert hat, keine Hinweise zu geben vermögen.".
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

    Soweit die Klägerin die Urteile des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) zur Begründung ihrer Auffassung anführt, dass die Schiedsstelle eine Entscheidungskompetenz hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandards als Vorfrage für die Festsetzung der Vergütung habe, übersieht sie, dass diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind und daher für die Beurteilung der hier maßgeblichen Fragen auf der Grundlage der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die sich nach dem oben Gesagten gerade hinsichtlich dieser Fragen grundlegend geändert hat, keine Hinweise zu geben vermögen.

    Die von der Klägerin geltend gemachte Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) des Urteils des Verwaltungsgerichts zu den Urteilen des Senats vom 24. August 2005 (4 L 811/99), 14. März 2001 (4 L 2155/00), 7. März 2000 (4 L 3835/99) und 30. November 1999 (4 L 3515/99) besteht schon deshalb nicht, weil diese Urteile zu der alten Rechtslage ergangen sind, die sich hinsichtlich der hier maßgeblichen Fragen grundlegend unterscheidet von der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Rechtslage, die bei der Beurteilung des angefochtenen Bescheides der beigeladenen Schiedsstelle anzuwenden ist.

  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 208/98

    Externer Vergleich; Pflegesatzvereinbarung

    Sie ist als gegen die Schiedsstelle gerichtete Verpflichtungsklage auch nach Inkrafttreten der Änderung des § 93 Abs. 2 und 3 BSHG durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilfegesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I 1066) zulässig (Nds.OVG, Urt. v. 30.11.1999 - 4 L 3515/99 -).

    Die Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle ist gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97-, BVerwGE 108, 47, Nds.OVG, Urt. v. 30.11.1999 - 4 L 3515/99 -, NDV-RD 2000, 31).

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2001 - 4 L 2155/00

    Gesondert berechnete Investitionskosten; Pflegeheim; Vereinbarung von

    Eine Rückwirkung hat sich die Gesetzesänderung zum 1. Januar 1999 nicht beigelegt (vgl. Urt. d. Sen. v. 30. Nov. 1999 - 4 L 3515/99 -, NDV-RD 2000, S. 31).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2000 - 4 L 697/99

    Abschlagszahlungen; Heimentgelt; Pflegesatz; Sozialhilfe; Zeitablauf; Zusicherung

    Nach den Grundsätzen über die Festsetzung von Pflegesätzen, wie sie der Senat in seiner dem Bevollmächtigten des Klägers und dem Beklagten bekannten Entscheidung vom 30.11.1999 (4 L 3515/99) niedergelegt hat, hat sich die Höhe des (endgültigen) Pflegesatzes für den hier maßgeblichen Zeitraum innerhalb der Bandbreite für Entgelte für andere Alten- und Pflegeheime zu bewegen.
  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 209/98

    Externer Vergleich; Pflegesatzvereinbarung

    Die Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle ist gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97-, BVerwGE 108, 47, Nds.OVG, Urt. v. 30.11.1999 - 4 L 3515/99 -, NDV-RD 2000, 31).
  • VG Lüneburg, 19.04.2001 - 4 A 210/98

    Deckelungsvorschrift; Pflegesatzvereinbarung

    Die Festsetzung der Pflegesätze durch die Schiedsstelle ist gerichtlich nur eingeschränkt zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 1.12.1998 - 5 C 17.97-, BVerwGE 108, 47, Nds.OVG, Urt. v. 30.11.1999 - 4 L 3515/99 -, NDV-RD 2000, 31).
  • VG Lüneburg, 27.02.2001 - 4 A 71/98

    Deckelung; Pflegesatzvereinbarung; Verfassungsmäßigkeit; Übergangsvereinbarung

    Bis zum Inkrafttreten der Änderung des § 93 Abs. 2 u. 3 BSHG am 1. Januar 1999 bleibt § 93 Abs. 3 BSHG in der bis dahin geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646) - BSHG a.F.- in den Verfahren anwendbar, die die Festsetzung von Pflegesätzen für Zeiträume betreffen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung liegen (NdsOVG, Urt. v. 30.11.1999 - 4 L 3515/99 - NDV-RD 2000, 31 -).
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